Ja zum Tierseuchengesetz

Solothurn, 2. November 2012

Medienmitteilung

 

Parole zur Abstimmung vom 25. November 2012

Der Vorstand der FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn sagt Ja zum Tierseuchengesetz


Der Parteivorstand der FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn hat zur Änderung des Tierseuchengesetzes (TGS) einstimmig die Ja-Parole gefasst. Das geltende Gesetz stammt aus den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Das revidierte TSG legt den Fokus auf den wichtigen Bereich der Seuchenprävention. Es bringt aber keine Veränderung bei Impfungen und deren Praxis.

 

Mit einer verbesserten Prävention soll den zunehmenden Seuchenrisiken in einer globalisierten Welt begegnet und die Gesundheit der Tiere gefördert werden. Insbesondere will man die Ausbildung der Bieneninspektoren verbessern, um die Gesundheit der Bienen zu stärken. Es werden keine Zwangsimpfungen eingeführt, denn die Kriterien für eine Impfkampagne werden nicht geändert. Nach wie vor darf nur im Notfall mit dem Einverständnis der betroffenen Organisationen und Kantone geimpft werden. Gegen die Massnahmen des Bundes erhalten Tierhalter mit der Revision des TSG neu ein Einspracherecht. Dieses juristische Mittel schützt die Tierhalter vor einer nicht gerechtfertigten Schadenszufügung aus Massnahmen zur Seuchenbekämpfung. Diese gegenseitige Kontrolle von Tierhalter und dem BVet verhindert unnötige Übergriffe in die Wirtschaftsfreiheit der Tierhalter und steigert die Effizienz des Tierseuchenschutzes. Aus den genannten Gründen sind die Argumente der Gegner des revidierten Gesetzes haltlos und unverständlich. Mit einer Ablehnung des Tierseuchengesetzes würde man der Landwirtschaft einen Bärendienst erweisen

 

Kontakt:

Christian Scheuermeyer, Parteipräsident, Telefon 076 347 43 47