Veralteter Verteilschlüssel für Asylsuchende ist anzupassen

Solothurn, 22. Juni 2015

Medienmitteilung

 

Veralteter Verteilschlüssel für Asylsuchende ist anzupassen

Kanton Solothurn soll sich für eine aktuelle Berechnung einsetzen

 

Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn haben mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Zuweisungsquoten der Asylsuchenden auf die Kantone auf einem 18 Jahre alten Verteilschlüssel basieren. Die Freisinnigen fordern vom Regierungsrat, sich für eine Verteilung anhand der aktuellsten Bevölkerungszahlen einzusetzen.


Wie das SRF-Regionaljournal Aargau/Solothurn heute publik gemacht hat, werden dem Kanton Solothurn gemäss Asylverordnung 3,5 Prozent aller Asylbewerber zugewiesen. Dieser Wert fusst auf den Bevölkerungsanteilen der Kantone im Jahr 1997. Seither sind aber die Kantone unterschiedlich stark gewachsen. Der Anteil des Kantons Solothurn an der ständigen Wohnbevölkerung beträgt per Ende 2014 nur noch 3,2 Prozent. Der Kanton Solothurn wird also seit einigen Jahren zur Aufnahme von mehr Asylsuchenden verpflichtet, als dies aufgrund seiner Grösse gerechtfertigt wäre.

 

Die FDP fordert vom zuständigen Regierungsrat, auf eine Anpassung von Art. 21 der Asylverordnung des Bundes hinzuwirken und den Verteilschlüssel an den aktuellen Bevölkerungsstand anzupassen. Es wäre falsch, auf die neue Unterbringungs-Strategie des Bundes zu warten, da nicht absehbar ist, wie lange sich deren Ausarbeitung hinzieht. Die FDP prüft die Einreichung eines Vorstosses, um dieser Forderung politischen Nachdruck zu verleihen. Ganz grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass solche Verteilschlüssel stets dynamisch ausgestaltet werden und sich nicht an starren Quoten orientieren.

 

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