Die FDP begrüsst die Absicht, dass nicht nur Sonnenkollektoren, sondern generell Solaranlagen, also auch Fotovoltaik-Anlagen, bis 20 m2 pro Gebäude in Zukunft keine Bewilligung mehr benötigen sollen. Doch der Regierungsrat will die Bewilligungs-Befreiung gleich wieder unterlaufen, indem er eine Variante vorschlägt, der sie auf Gebäude beschränkt, die „weder als Einzelobjekte oder Teile eines Orts- oder Landschaftsbildes unter Schutz stehen noch in einem Verzeichnis oder Inventar der geschützten, schützenswerten oder erhaltenswerten historischen Kulturdenkmäler aufgeführt sind.“ Dem gegenüber verlangt die FDP bei energieerzeugenden Anlagen eine maximale Befreiung von hinderlichen Bauvorschriften – dies als Konsequenz der energiepolitischen Neuausrichtung der Schweiz. Aus dieser Warte muss man den Verordnungsentwurf in diesem Punkt leider als mutlos bezeichnen.
Bei energetischen Sanierungen fordert die FDP, dass mit einer wärmegedämmten Fassade bei bestehenden Bauten der Grenzabstand um die aufgebrachte Isolationsstärke unterschritten werden kann. Der Grund ist einfach: Viele dieser Gebäude sind auf den gesetzlich vorgeschrieben Grenzabstand gestellt worden. Sanierungen, die der massiven Verbesserung des Energiehaushalts dienen, müssen jedoch immer möglich sein. Positiv ist, dass dem Anliegen, einen Ausnutzungs-Bonus für energetisch besonders gute Gebäude zu gewähren, entsprochen wird. Auch die verglasten Balkone aus dem Auftrag Belart werden einbezogen. Noch genauer abzuklären ist, ob mit der Begrenzung des Bonus auf 20% wirklich der beabsichtigte Anreiz geschaffen wird.
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